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Arbeitszeitrechner

Beginn und Ende eintragen — die vorgeschriebene Pause zieht der Rechner selbst ab und sagt, welche Vorschrift dahintersteht.

Rechtsstand 2026 · geprüft 15.08.2026

Pause
Ergebnis

Beginn und Ende eintragen — Pause und Arbeitszeit erscheinen sofort.

Die Pausenregel im Wortlaut

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

bis 6 Stundenkeine vorgeschriebene Pause
mehr als 6 bis 9 Stundenmindestens 30 Minuten
mehr als 9 Stundenmindestens 45 Minuten
Teilbar inAbschnitte von je mindestens 15 Minuten
Am Stück ohne Pausehöchstens 6 Stunden

Quelle: § 4 ArbZG. Geprüft am 15. August 2026.

Der Grenzfall bei genau neun Stunden

Das Gesetz sagt „mehr als sechs bis zu neun Stunden“. Bei genau neun Stunden Arbeitszeit reichen also 30 Minuten; erst darüber werden 45 daraus. In der Praxis heißt das: bis 9:30 Stunden Anwesenheit genügen 30 Minuten Pause, ab 9:31 sind es 45. Rechner, die schon ab neun Stunden Anwesenheit 45 Minuten abziehen, geben eine zu kurze Arbeitszeit aus.

Höchstarbeitszeit und Ruhezeit

Werktäglich acht Stunden. Zehn Stunden sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.

Quellen: § 3 ArbZG und § 5 ArbZG.

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