Arbeitszeitrechner
Beginn und Ende eintragen — die vorgeschriebene Pause zieht der Rechner selbst ab und sagt, welche Vorschrift dahintersteht.
Rechtsstand 2026 · geprüft 15.08.2026
Beginn und Ende eintragen — Pause und Arbeitszeit erscheinen sofort.
Die Pausenregel im Wortlaut
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
| bis 6 Stunden | keine vorgeschriebene Pause |
|---|---|
| mehr als 6 bis 9 Stunden | mindestens 30 Minuten |
| mehr als 9 Stunden | mindestens 45 Minuten |
| Teilbar in | Abschnitte von je mindestens 15 Minuten |
| Am Stück ohne Pause | höchstens 6 Stunden |
Quelle: § 4 ArbZG. Geprüft am 15. August 2026.
Der Grenzfall bei genau neun Stunden
Das Gesetz sagt „mehr als sechs bis zu neun Stunden“. Bei genau neun Stunden Arbeitszeit reichen also 30 Minuten; erst darüber werden 45 daraus. In der Praxis heißt das: bis 9:30 Stunden Anwesenheit genügen 30 Minuten Pause, ab 9:31 sind es 45. Rechner, die schon ab neun Stunden Anwesenheit 45 Minuten abziehen, geben eine zu kurze Arbeitszeit aus.
Höchstarbeitszeit und Ruhezeit
Werktäglich acht Stunden. Zehn Stunden sind zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden.