Tage-Rechner
Startdatum und Zahl eintragen — das Zieldatum steht da, mit Wochentag. Eine negative Zahl rechnet zurück.
Startdatum wählen und Tage eintragen — das Zieldatum erscheint sofort.
Zählt der erste Tag mit?
Beim Addieren nicht: Der Rechner zählt ab dem Startdatum weiter, wie es § 187 Abs. 1 BGB für Fristen vorsieht, die durch ein Ereignis ausgelöst werden. Eine 14-Tage-Frist, die am 1. März durch den Zugang eines Briefes beginnt, endet am 15. März — der Tag des Ereignisses zählt nicht mit.
Beim Zählen zwischen zwei Daten ist es dieselbe Logik, nur andersherum: vom 1. bis zum 15. März sind 14 Tage Abstand, aber 15 Kalendertage einschließlich beider Enden. Der Zeitrechner zeigt beide Zahlen nebeneinander, damit die Verwechslung gar nicht erst entstehen kann.
Fristen, die häufig gezählt werden
| Tage | Wofür |
|---|---|
| 14 | Widerrufsfrist im Fernabsatz, Zahlungsziel |
| 30 | Zahlungsverzug ohne Mahnung, Monatsfrist im Alltag |
| 60 | Verlängertes Zahlungsziel im B2B |
| 90 | Quartal, Probezeit-Zwischenstand |
| 180 | Halbjahr, Wartezeit nach § 4 BUrlG |
| 365 | Ein Jahr, ohne Schaltjahr gerechnet |
Vorsicht bei «einem Monat»: das sind nach § 188 Abs. 2 BGB nicht 30 Tage, sondern der gleiche Tag im Folgemonat. Eine Monatsfrist ab dem 31. Januar endet am 28. Februar, weil es keinen 31. Februar gibt — 30 Tage wären der 2. März gewesen.
Kalendertage sind keine Arbeitstage
Dieser Rechner zählt Kalendertage: Samstage, Sonntage und Feiertage inbegriffen. Für Liefertermine, Bearbeitungszeiten und Urlaubsplanung ist das die falsche Einheit.
Werktage nach Bundesland, mit allen gesetzlichen Feiertagen und dem Buß- und Bettag, zählt der Arbeitstage-Rechner. Wie viele Urlaubstage zustehen, rechnet der Urlaubstage-Rechner nach § 3 BUrlG aus.
Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt § 193 BGB es auf den nächsten Werktag. Das gilt für Fristen, innerhalb derer etwas abgegeben oder gezahlt werden muss — nicht automatisch für jede Terminangabe.