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Mehrwertsteuer-Rechner

Netto zu brutto und brutto zu netto — mit 19 %, 7 %, 0 % oder einem eigenen Satz. Das Ergebnis erscheint beim Tippen, mit Rechenweg und der Fundstelle im Gesetz.

Stand 2026 · geprüft 15.08.2026

Der Betrag ist
Steuersatz
Ergebnis

Betrag eingeben — Netto, MwSt und Brutto erscheinen sofort.

Was hat 7 % und was hat 19 %?

Der ermäßigte Satz gilt nicht für Branchen, sondern für die Waren und Leistungen, die in der Anlage 2 zum UStG einzeln aufgezählt sind. Das ist der Auszug nach Gruppen; maßgeblich ist der Gesetzestext.

Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG
Nr. 1–3 Lebende Tiere, Fleisch, Fisch
Nr. 4–10 Milch, Eier, Honig, Gemüse, Obst, Getreide
Nr. 11–30 Mehl, Backwaren, Zucker, Kakaoerzeugnisse, Speiseöle
Nr. 31–32 Zubereitungen von Gemüse und Obst, Speiseeis
Nr. 33 Kaffee, Tee, Gewürze
Nr. 34–35 Wasser, Milchmischgetränke mit mindestens 75 % Milch
Nr. 36–48 Futtermittel, Düngemittel, Holz, Brennholz
Nr. 49 Bücher, Zeitungen, Zeitschriften — auch als E-Book und E-Paper
Nr. 53 Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
Nr. 54 Rollstühle, Prothesen, orthopädische Hilfsmittel
Nr. 10 Personennahverkehr bis 50 km
Nr. 11 Übernachtung im Hotel (nicht das Frühstück)
Nr. 7 Eintritt für Theater, Konzerte, Museen
Nr. 15 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, ohne Getränke

Vollständig nachlesen: Anlage 2 zum UStG und § 12 UStG. Zuletzt geprüft am 15. August 2026.

Warum „geteilt durch 1,19“ und nicht „mal 0,81“?

Weil die Steuer auf den Nettobetrag aufgeschlagen wird und nicht vom Bruttobetrag abgezogen. Aus 100,00 € netto werden 119,00 € brutto. Der Weg zurück ist deshalb

119,00 € ÷ 1,19 = 100,00 €

und nicht 119,00 € × 0,81 = 96,39 €. Der zweite Weg fehlt um 3,61 € auf jeder Rechnung — bei 19 % sind das gut drei Prozent des Nettobetrags. Dieser Rechner geht immer den ersten Weg und schreibt ihn unter das Ergebnis hin.

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